08.08.2024 - 61 Millionen Euro für die Feuerwehren im Land
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- Veröffentlicht: Donnerstag, 08. August 2024 15:10
- Geschrieben von PM IM BW / PM RP KA
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Baden-Württemberg unterstützt die Feuerwehren im Land im Jahr 2024 mit mehr als 61 Millionen Euro. Gefördert werden Fahrzeuge und Feuerwehrhäuser sowie die Ausstattung und Ausbildung. „Die Feuerwehren in unseren Städten und Gemeinden unterstützen wir mit mehr als 61 Millionen Euro – das dient der Sicherheit unserer Bürgerinnen und Bürger und ist somit gut angelegtes Geld für unser Land“, sagte der Stellvertretende Ministerpräsident und Minister des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen, Thomas Strobl.
49,4 Millionen Euro stellt Baden-Württemberg im Haushaltsjahr 2024 für die Förderung von Fahrzeugen und Feuerwehrhäusern im Land zur Verfügung. Hinzu kommen nochmals 12,1 Millionen Euro pauschale Unterstützung für die Ausstattung und Ausbildung der Feuerwehrangehörigen sowie für kleinere Beschaffungen. Besonders glücklich ist Innenminister Thomas Strobl über die Nachhaltigkeit der Feuerwehr-Förderung durch das Land: „Wie bereits seit dem Jahr 2020 können damit alle beantragten förderfähigen Zuwendungsanträge im Feuerwehrwesen tatsächlich gefördert werden.“
Feuerwehren als Teil der inneren Sicherheit
„Die Feuerschutzsteuer kommt weiterhin in voller Höhe dem Feuerwehrwesen zugute. Damit setzten wir einen deutlichen Schwerpunkt bei den Feuerwehren als Teil der inneren Sicherheit“, erklärte Minister Thomas Strobl. Mit der Feuerschutzsteuer unterhält das Land insbesondere die Landesfeuerwehrschule und unterstützt durch Zuwendungen die Gemeinden bei der Beschaffung von Fahrzeugen und Geräten sowie bei Neubauten und Erweiterungen von Feuerwehrhäusern.
Nach der Zuteilung der Haushaltsmittel prüfen nun die zuständigen Bewilligungsstellen die Förderfähigkeit der einzelnen Zuwendungsanträge im Detail. Bewilligungsstellen sind die Landratsämter für kreisangehörige Gemeinden und im Übrigen die Regierungspräsidien.
Der stellvertretende Ministerpräsident und Innenminister Thomas Strobl hob anlässlich der Bekanntgabe der Fördersummen ausdrücklich das ehrenamtliche Engagement bei den Freiwilligen Feuerwehren im Land hervor: „Für ihr tolles Engagement gebührt allen Beteiligten der Dank der Landesregierung und der Bevölkerung. Insbesondere den im Ehrenamt tätigen Menschen bin ich sehr dankbar – ihre Arbeit ist für unsere Gesellschaft ein unbezahlbarer Gewinn.“
Quelle: Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg, 08.08.2024
Dazu die Mitteilung des Regierungspräsidiums Karlsruhe
Unterstützung der Feuerwehren im Regierungsbezirk Karlsruhe mit einer Fördersumme von rund 13 Millionen Euro im Jahr 2024
Die Feuerwehren im Regierungsbezirk Karlsruhe erhalten in diesem Jahr rund 10,4 Millionen Euro an Landeszuwendungen zur Projektförderung und weitere rund 2,6 Millionen Euro als Pauschalförderung. Auch im Jahr 2024 liegen die Investitionsschwerpunkte bei der Beschaffung neuer Fahrzeuge und dem Bau von Feuerwehrhäusern. „Die Angehörigen der Feuerwehr leisten wertvolle Arbeit und sind Tag und Nacht für die Sicherheit der Menschen im Einsatz. Daher freut es mich sehr, dass das Regierungspräsidium alle beantragten Maßnahmen fördern kann. Damit können die dringend notwendigen Investitionen bei den Feuerwehren unterstützt werden“, so Regierungspräsidentin Sylvia M. Felder.
Dem Land Baden-Württemberg obliegt es im Rahmen der Feuerwehrförderung, die Gemeinden mit finanziellen Mitteln zu unterstützen. Da diese im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung für die Aufstellung, Ausrüstung und Unterhaltung einer leistungsfähigen Feuerwehr zuständig sind, handelt es sich hierbei jedoch nur um subsidiäre Zuwendungen, die ergänzend zu dem in der Regel größeren kommunalen Eigenanteil gewährt werden.
Im aktuellen Haushaltsjahr kann das Regierungspräsidium Karlsruhe als Bewilligungsstelle Investitionsmaßnahmen der Stadt- und Landkreise mit einer Zuwendung in Höhe von insgesamt 1.798.417 Euro fördern. Für Maßnahmen der kreisangehörigen Gemeinden ist die zuständige Bewilligungsstelle das jeweilige Landratsamt. Die Verteilung und Zuweisung der hierfür erforderlichen Haushaltsmittel erfolgt durch das Regierungspräsidium auf Grundlage der im Vorfeld mit den Landratsämtern abgestimmten Prioritätenlisten. Nach erfolgter Mittelzuweisung erstellen die Landratsämter die Bewilligungsbescheide für die Projekte der Gemeinden. Die Mittelzuweisung an die Landratsämter beträgt in diesem Jahr 8.618.835 Euro.
Erfreulicherweise können im Regierungsbezirk Karlsruhe alle in diesem Jahr gestellten Zuwendungsanträge, die die Fördervoraussetzungen erfüllen, berücksichtigt werden. Insgesamt erhalten die nachstehend aufgeführten Maßnahmen eine Förderung:
37 |
Löschfahrzeuge, |
2 |
Drehleitern, |
22 |
Rüst- und Gerätewagen, |
2 |
Einsatzleitwagen, |
1 |
Einsatzleitwagen in Form eines Abrollbehälters |
13 |
Mannschaftstransportwagen, |
1 |
Mehrzweckfahrzeug |
2 |
Wechselladerfahrzeuge, |
2 |
Abrollbehälter, |
1 |
Teleskoplader |
1 |
Rettungsboot RTB 2 |
3 |
Rollwägen Atemschutz |
17 |
Netzersatzanlagen (Stromerzeuger), |
15 |
Neubauten oder Erweiterungen / Umbauten von Feuerwehrhäusern |
1 |
Ersatzbeschaffung Kommunikationstechnik Integrierte Leitstelle, |
2 |
digitale Alarmumsetzer, |
169 |
Digitalfunk, fest eingebaute Funkgeräte |
3.419 |
Digitalfunk, Handsprechfunkgeräte. |
Gemeinden mit einer Einsatzabteilung der Berufsfeuerwehr können im Rahmen der Projektförderung alternativ einen jährlichen Pauschalbetrag von 1.000 Euro für jeden Angehörigen dieser Einsatzabteilung beantragen. Zur Umsetzung von Beschaffungsmaßnahmen erhalten somit drei Berufsfeuerwehren eine Gesamtförderung von insgesamt 661.000 Euro.
Darüber hinaus beträgt die Summe der für jeden Angehörigen der Einsatzabteilungen und der Jugendfeuerwehr gewährten Pauschalförderung sowie der Pauschalförderung der Landkreise in diesem Jahr insgesamt 2,6 Millionen Euro. Die pauschale Förderung beinhaltet unter anderem Ausbildungskosten, Kosten für die Dienst- und Schutzkleidung sowie für den Betrieb von Werkstätten.
Hintergrundinformationen
Die Zuwendungen zur Feuerwehrförderung werden in Baden-Württemberg aus dem Landesanteil am Aufkommen aus der Feuerschutzsteuer gewährt. Die Einnahmen aus der Feuerschutzsteuer sind zweckgebunden für die Feuerwehr und den vorbeugenden Brandschutz zu verwenden. Die Mittel für die sogenannte Projekt- und Pauschalförderung des Feuerwehrwesens werden den Regierungspräsidien jährlich vom Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg zugewiesen.
Link auf Datei:Übersicht der Feuerwehrförderung 2024 im Regierungsbezirk Karlsruhe (download, pdf 197 KB)
Link auf Datei:Übersicht der Projekte 2024 mit direkter Zuwendung durch das Regierungspräsidium Karlsruhe (download, pdf 202 KB)
Quelle: Regierungspräsidium Karlsruhe, 08.08.24