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20.06.2025 - Baden-Württemberg unterstützt Feuerwehren im Land: Rekordsumme für Feuerwehren

Details

Baden-Württemberg unterstützt die Feuerwehren im Land im Jahr 2025 mit mehr als 84 Millionen Euro und damit so umfassend wie nie zuvor. Gefördert werden Investitionen, Ausstattung und Ausbildung.

„Die Feuerwehren in unseren Städten und Gemeinden unterstützen wir mit mehr als 84 Millionen Euro – das ist gut angelegtes Geld in die Sicherheit unseres Landes. Und es ist eine Rekordsumme! Nie jemals zuvor konnten wir die Kommunen und die Männer und Frauen der Feuerwehren so umfassend unterstützen. Die Bereitstellung der Fördergelder in dieser Höhe ist ein Beleg dafür, dass die Landesregierung weiterhin einen deutlichen Schwerpunkt bei der Inneren Sicherheit setzt. Die Feuerwehren sind ganz maßgeblich für unsere Sicherheit und mit ihren überwiegend ehrenamtlichen Kameradinnen und Kameraden tief in der Gesellschaft verwurzelt. Ihnen gilt meine Anerkennung, mein Dank und meine Wertschätzung. Diese Wertschätzung wird durch den historischen Höchstbetrag bei der Feuerwehr-Förderung unterstrichen“, betonte Innenminister Thomas Strobl am Freitag, 20. Juni 2025.

Förderung von Investitionen, Ausstattung und Ausbildung

Das Land Baden-Württemberg stellt im Haushaltsjahr 2025 rund 72,3 Millionen Euro für die Förderung von Investitionen in die Ausstattung der Feuerwehren, für Fahrzeuge und Feuerwehrhäuser zur Verfügung. Hinzu kommen weitere 12,2 Millionen Euro, die als pauschale Unterstützung für die Ausstattung und Ausbildung der Feuerwehrangehörigen sowie für kleinere Beschaffungen vorgesehen sind. Nach der Zuteilung der Haushaltsmittel prüfen nun die Regierungspräsidien und die Landratsämter die Förderfähigkeit der einzelnen Zuwendungsanträge.

Grundlage der Förderungen ist die Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums über Zuwendungen für das Feuerwehrwesen (VwV-Z-Feu). Das Innenministerium hat die Vorschrift zum 1. Januar 2025 neu gefasst. Seit der Neufassung ist der Bürokratieaufwand deutlich niedriger. Zum Beispiel sind die Zuwendungen in Form von Festbeträgen deutlich ausgeweitet. „Wir stellen unseren Wehren nicht nur so viel Geld wie noch nie zur Verfügung, wir haben auch die Z-Feu neu gefasst. Damit gibt es weniger Bürokratie, deutliche Entlastungen für Kommunen und auch bessere und günstigere Fahrzeuge für die Feuerwehren“, erläutert Innenminister Thomas Strobl.

Weniger Bürokratie und deutliche Entlastungen

So unterstützt das Innenministerium nun die Gemeinden bei der Beschaffung von Feuerwehrfahrzeugen durch gemeinsame Ausschreibungen. Das entlastet vor allem kleine Gemeinden von den immer umfangreicheren Vergabeverfahren. Die Gemeinden erhalten bei der gemeinsamen Ausschreibung eine höhere Förderung für Fahrzeuge und profitieren zudem von den bei einer Sammelausschreibung günstigeren Preisen. Derzeit erfolgt so die Ausschreibung für eine gemeinsame Beschaffung von Löschfahrzeugen. Eine herausfordernde Aufgabe für das Land, die sich aber durch die deutliche Senkung des Bürokratieaufwandes bei den beteiligten Gemeinden lohnt. Entsprechend groß ist die Resonanz der Gemeinden auf das Angebot des Landes, sodass aktuell 69 Löschfahrzeuge ausgeschrieben werden. Das Ausschreibungsverfahren soll bis Ende dieses Jahres abgeschlossen sein.

„Die Gemeinden unterstützen wir bei ihrer wichtigen Aufgabe Feuerwehr wo es geht – gerade in einer Phase, in der die Finanzlage der Gemeinden schwieriger wird. In den letzten fünf Jahren haben wir alle förderfähigen Anträge der Kommunen auch tatsächlich positiv bewilligt, kein Antrag musste abgelehnt werden. So hat Baden-Württemberg die Gemeinden mit knapp 300 Millionen Euro unterstützt. Die Feuerschutzsteuer, die das Land einnimmt, geben wir 1:1 an das Feuerwehrwesen weiter. Damit betreiben wir die Landesfeuerwehrschule und unterstützen die Gemeinden bei der Beschaffung von Fahrzeugen und Geräten sowie beim Bau von Feuerwehrhäusern“, so Innenminister Thomas Strobl.

 

Quelle: Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg, 20.06.25

 

Dazu die Pressemitteilung des RP Karlsruhe

Förderung der Feuerwehren im Regierungsbezirk Karlsruhe mit einem Spitzenbetrag von rund 18 Millionen Euro im Jahr 2025

Die Feuerwehren im Regierungsbezirk Karlsruhe erhalten in diesem Jahr rund 15,3 Millionen Euro an Landeszuwendungen zur Projektförderung und weitere rund 2,7 Millionen Euro als Pauschalförderung. Im Vergleich zu den Vorjahren kommen den Kommunen damit besonders hohe Zuwendungen zugute. Im Jahr 2025 liegen die Investitionsschwerpunkte erneut bei der Beschaffung neuer Fahrzeuge und dem Bau von Feuerwehrhäusern.

„Es ist uns sehr wichtig, die Kommunen bei ihrer Aufgabe zur Aufstellung, Ausrüstung und Unterhaltung ihrer Feuerwehren zu unterstützen. Zeitgemäße Fahrzeuge und Feuerwehrhäuser gewährleisten nicht nur die Sicherheit unserer Bürgerinnen und Bürger in Notlagen, sondern sind auch eine Wertschätzung der überwiegend ehrenamtlich tätigen Feuerwehrangehörigen“, so Regierungspräsidentin Sylvia M. Felder.

Dem Land Baden-Württemberg obliegt es im Rahmen der Feuerwehrförderung, die Gemeinden mit finanziellen Mitteln zu unterstützen. Da die Gemeinden im Zuge der kommunalen Selbstverwaltung für die Aufstellung, Ausrüstung und Unterhaltung einer leistungsfähigen Feuerwehr selbst zuständig sind, handelt es sich hierbei jedoch nur um ergänzende Zuwendungen, die zu dem in der Regel größeren kommunalen Eigenanteil gewährt werden.

Im aktuellen Haushaltsjahr kann das Regierungspräsidium Karlsruhe als Bewilligungsstelle Investitionsmaßnahmen der Stadt- und Landkreise mit einer Zuwendung in Höhe von insgesamt 2.465.783 Euro fördern. Für Maßnahmen der kreisangehörigen Gemeinden ist die zuständige Bewilligungsstelle das jeweilige Landratsamt. Die Verteilung und Zuweisung der hierfür erforderlichen Haushaltsmittel erfolgt durch das Regierungspräsidium auf Grundlage der im Vorfeld mit den Landratsämtern abgestimmten Prioritätenlisten. Nach erfolgter Mittelzuweisung erstellen die Landratsämter die Bewilligungsbescheide für die Projekte der Gemeinden. Die Mittelzuweisung an die Landratsämter beträgt in diesem Jahr 12.837.088 Euro.

Aufgrund der Erhöhung der Förderbeträge im Rahmen der Novellierung der Förderrichtlinie des Landes zum 1. Januar 2025 können nicht alle in diesem Jahr gestellten Zuwendungsanträge, die die Fördervoraussetzungen erfüllen, berücksichtigt werden. Insgesamt erhalten die nachstehend aufgeführten Maßnahmen im Regierungsbezirk Karlsruhe eine Förderung:

32     Löschfahrzeuge
6 Drehleitern
9 Rüst- und Gerätewagen
7 Einsatzleitwagen
1 Abrollbehälter Wasser 8000
1 Mobiler Großventilator-Raupe
19 Netzersatzanlagen (Stromerzeuger)
1 Hydraulischer Rettungssatz
2 Zusatzbeladung „Rollwagen“
1 Drohne
6 Neubauten oder Erweiterungen / Umbauten von Feuerwehrhäusern
1 Er- und Einrichtung einer Schlauchwerkstatt
2 Er- und Einrichtung von Atemschutzwerkstätten
1 Ersatzbeschaffung der Einrichtung einer Integrierte Leitstelle
1 Schlauchpflegeanlage
2 digitale Alarmumsetzer
23 fest eingebaute Funkgeräte (Digitalfunk)
2.151              Handsprechfunkgeräte (Digitalfunk)

Gemeinden mit einer Einsatzabteilung der Berufsfeuerwehr können im Rahmen der Projektförderung alternativ einen jährlichen Pauschalbetrag von 1.200 Euro für jeden Angehörigen dieser Einsatzabteilung beantragen. Zur Umsetzung von Beschaffungsmaßnahmen erhalten somit drei Berufsfeuerwehren eine Gesamtförderung von insgesamt 813.600 Euro.

Darüber hinaus beläuft sich die Summe der für jeden Angehörigen der Einsatzabteilungen und der Jugendfeuerwehr gewährten Pauschalförderung in diesem Jahr auf insgesamt 2,7 Millionen Euro. Diese pauschalierte Förderung umfasst unter anderem Ausbildungskosten, Kosten für die Dienst- und Schutzkleidung sowie für den Betrieb von Werkstätten.


Hintergrundinformationen:

Die Zuwendungen zur Feuerwehrförderung werden in Baden-Württemberg aus dem Landesanteil am Aufkommen aus der Feuerschutzsteuer gewährt. Die Einnahmen aus der Feuerschutzsteuer sind zweckgebunden für die Feuerwehr und den vorbeugenden Brandschutz zu verwenden. Die Mittel für die sogenannte Projekt- und Pauschalförderung des Feuerwehrwesens werden den Regierungspräsidien jährlich vom Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg zugewiesen. Die Förderungen erfolgen auf der Grundlage der Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums über Zuwendungen für das Feuerwehrwesen (ZFeuVwV).


Anlagen:

Link auf Datei:Anlage 1: Übersicht der Feuerwehrförderung 2025 im Regierungsbezirk Karlsruhe
Link auf Datei:Anlage 2: Übersicht der Projekte 2025, bei denen die Zuwendung direkt durch das Regierungspräsidium Karlsruhe erfolgt.

Quelle: Regierungspräsidium Karlsruhe, rp.baden-wuerttemberg.de, 25.06.2025

   
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