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der Freiwilligen Feuerwehr Oberderdingen im Jahr 2024.

   

Sicheres Silvester

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Brandschutz- und Sicherheitstippsff od logo

von Ihrer Feuerwehr Oberderdingen

 

Sicheres Silvester

Arbeitsreichste Nacht des Jahres für 1,3 Millionen Feuerwehrangehörige / Unachtsamer Umgang mit Feuerwerk häufig Ursache / Rettungsdienst entlasten

Brennende Balkone, Wohnungen oder gar Häuser, Rettungsdiensteinsätze und witterungsbedingte Unfälle: Den 1,3 Millionen Feuerwehrangehörigen in Deutschland steht zu Silvester die arbeitsreichste Nacht des Jahres bevor. Den Großteil der Einsätze in dieser Nacht machen Brände aus. Zumeist sind diese durch unachtsamen Umgang mit Feuerwerkskörpern verursacht. „Helfen Sie mit: Jede Verletzung, die vermieden werden kann, entlastet den Rettungsdienst, der vor allem in Großstädten oft übermäßig gefordert ist“, appelliert der Deutsche Feuerwehrverband (DFV).

Nicht geprüfte Knallkörper, illegal eingeführt oder auch selbst gebastelt, stellen eine besondere Gefahr dar. Vor allem Minderjährige sind von Feuerwerkskörpern fasziniert. Erwachsene sollten daher mit ihren Kindern über die Gefahren reden. Wer umsichtig und verantwortungsvoll mit Böllern umgeht, kann als Vorbild so manche schwere Verletzung verhindern. Allein in Berlin verletzen sich nach Feuerwehrangaben jedes Jahr rund 500 Personen in der Silvesternacht.

Der Deutsche Feuerwehrverband gibt folgende Tipps für eine möglichst sichere Silvesterfeier:

  • Feuerwerkskörper und Raketen sind „Sprengstoff“. Lassen Sie Jugendliche unter 18 Jahren nicht damit hantieren.
  • Beachten Sie unbedingt die Gebrauchshinweise der Hersteller. Mit wenigen Ausnahmen ist eine Verwendung von Feuerwerk in geschlossenen Räumen verboten.
  • Zünden Sie Feuerwerkskörper nur dort, wo dies auch erlaubt ist. Das Abbrennen der Böller in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen ist untersagt. Dieses Verbot gilt auch für Fachwerk- und Reetdachhäuser. Beachten Sie örtliche Regelungen!
  • Nehmen Sie nach dem Anzünden einen ausreichenden Sicherheitsabstand ein. Werfen Sie Feuerwerkskörper und Raketen nicht blindlings weg – und zielen Sie niemals auf Menschen. Zünden Sie nicht gezündete Feuerwerkskörper (Blindgänger) niemals noch einmal.
  • Stellen Sie auf keinen Fall Feuerwerkskörper selbst her. Hierbei kann es zu schwersten Verletzungen kommen! Artikel, die in Deutschland zum Verkauf zu Silvester freigegeben sind, müssen über eine Prüfnummer der BAM (Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung) verfügen.
  • Bewahren Sie Feuerwerkskörper so auf, dass keine Selbstentzündung möglich ist. Tragen Sie Feuerwerk niemals am Körper, etwa in Jacken- oder Hosentaschen.
  • Schützen Sie Ihre Wohnung in der Silvesternacht vor Brandgefahren. Entfernen Sie Möbel, Hausrat und andere brennbare Gegenstände von Balkonen und Terrassen. Halten Sie Fenster und Türen geschlossen.
  • Wählen Sie bei einem Brand oder Unfall sofort den Euro-Notruf 112. Nur eine schnelle Meldung bietet Gewähr für effektive Hilfe.

Die Feuerwehren wünschen den Menschen in Deutschland einen geruhsamen Jahreswechsel.

Quelle: Deutscher Feuerwehrverband


Deutscher Feuerwehrverband warnt vor unsachgemäßem Umgang

Feuerwehr appelliert: Kinder vor Böllern schützen

Verletzungen, Verbrennungen, Knalltrauma: Aufgrund von Neugier und unsachgemäßem Umgang mit Feuerwerk werden jedes Jahr rund um Silvester Kinder und Jugendliche durch Böller verletzt. „So aufregend es sein mag, etwa auf der Straße gefundenes Feuerwerk mitzunehmen und erneut zu zünden, so gefährlich ist es!“, warnt Ralf Ackermann, Vizepräsident des Deutschen Feuerwehrverbandes, nach einem aktuellen Fall, bei dem es zu schweren Handverletzungen kam.

„Reden Sie mit Ihren Kindern über die Gefahren, die von Blindgängern oder nicht geprüften Knallkörpern ausgehen!“, appelliert der Experte. Erwachsene, die umsichtig und verantwortungsvoll mit Böllern umgehen, können als Vorbild so manche schwere Verletzung verhindern.

„Beachten Sie vor allem, dass nur extra gekennzeichnetes Kleinstfeuerwerk wie Wunderkerzen für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren geeignet und freigegeben ist“, erläutert Ackermann. Beim Gebrauch sind die Hinweise des Herstellers zu befolgen. Vor allem sollten Kinder keine Feuerwerkskörper in Jacken- oder Hosentaschen tragen.

Quelle: Deutscher Feuerwehrverband


 Expertentipp zu Silvester

An Silvester wird gefeiert und das Neue Jahr „eingeschossen“. Jedes Jahr passieren bei dieser Knallerei schlimme Unfälle. Hände, Augen, Ohren sind besonders gefährdet. Und Feuerwerkskörper können schnell Brände entfachen. Die Feuerwehr Oberderdingen rät daher:

  • Feuerwerkskörper und Raketen sind Sprengstoff und dürfen an Jugendliche unter 18 Jahren nicht abgegeben werden. 
  • Die Hinweise der Hersteller sind unbedingt zu beachten. Mit wenigen Ausnahmen ist eine Verwendung in geschlossenen Räumen verboten. 
  • Nach dem Anzünden ausreichenden Sicherheitsabstand einnehmen. Feuerwerkskörper und Raketen nicht unkontrolliert wegwerfen. Niemals auf Menschen werfen. 
  • Nicht gezündete Feuerwerkskörper niemals nachzünden. 
  • Auf keinen Fall Feuerwerkskörper selber herstellen und so aufbewahren, dass keine Selbstentzündung möglich ist. 
  • Feuerwerkskörper nicht in oder auf Häuser werfen. Fenster während der Knallerei schließen. 
  • Brennbare Gegenstände am Haus, auf Balkonen usw. vor Silvester entsorgen. Erhöhte Brandgefahr!

Quelle: Landesfeuerwehrverband Baden-Württemberg


Der Deutsche Feuerwehrverband rät: Weihnachtsbaum nicht auf Terrasse lagern

Silvester: So schützen Sie Ihren Balkon vor Böllern

Auf Balkon oder Terrasse sammeln sich im Winter oft viele Dinge an: Gartenmöbel, Sonnenschirm, leere Kisten oder Zeitungsstapel. Man plant, sie beim Frühjahrsputz zu entsorgen oder im Sommer wieder in den Garten zu stellen – doch vor allem an Silvester ist dieses Gerümpel gefährlich. „Wenn Balkon oder Terrasse voll gestellt sind, erhöht sich damit die Brandlast ungemein“, warnt der Deutsche Feuerwehrverband (DFV).
„Vor allem leicht entzündliche Materialien wie Papier oder der ausgetrocknete Weihnachtsbaum sollten in der Silvesternacht nicht draußen gelagert werden. Sie könnten durch einen fehlgeleiteten – oder gar gezielt abgeschossenen – Böller in Brand gesetzt werden“, erklärt der DFV. Ein solcherart angefachtes Feuer kann sich unter Umständen auch in die Wohnung ausbreiten.
Daher rät der DFV, die Wohnung in der Silvesternacht vor Brandgefahren zu schützen: „Entfernen Sie Möbel, Hausrat und andere brennbaren Gegenstände von Balkonen, Terrassen und aus Hauseingängen. Halten Sie Fenster und Türen geschlossen.“ Wenn der Balkon doch brennt, sollte man nur dann versuchen, das Feuer zu löschen, wenn dies ohne Eigengefährdung möglich ist. Ansonsten gilt: Türen schließen und mit allen Personen die Wohnung verlassen. „Alarmieren Sie auf jeden Fall die Feuerwehr über den kostenfreien Euro-Notruf 112!“, appelliert der DFV.

Quelle: Deutscher Feuerwehrverband


Feuerwehr warnt vor Risiken bei Silvesterfeier

Gefährliche Kombination von Alkohol, Böllern und Unachtsamkeit

Ausgebrannte Partyräume, schwer verletzte Gäste und tragisches Ende ausgelassener Feten: Beim Jahreswechsel kommt es erfahrungsgemäß zu zahllosen Zwischenfällen bei Silvesterfeiern. "Gefährlich ist die Kombination von Alkohol, Feuerwerkskörpern und Unachtsamkeit", warnt der Deutsche Feuerwehrverband (DFV).

Er appelliert an alle Organisatoren und Gäste von Feiern, durch umsichtiges Verhalten Unfälle zu vermeiden. "Denken Sie bereits beim Schmücken der Räume an das Freihalten der Fluchtwege und schwer entflammbare Dekoration", rät Schreck. Beim Jahreswechsel kommt es vor allem in engen Partykellern, vollgestellten Gartenlauben oder normalerweise anderweitig genutzten Hallen zu Bränden durch leicht entflammbare Dekorationsartikel. Zudem verzeichneten die Rettungsdienste viele Einsätze durch in der Enge gezündetes Tischfeuerwerk oder Knallkörper, die in Personengruppen explodieren.

"Ausgelassenheit durch Alkoholkonsum fördert die Unachtsamkeit - schnell werden dann Wunderkerzen im trockenen Weihnachtsbaum entzündet oder Heizstrahler mit Jacken bedeckt", erklärt der Experte. Kombiniert mit der Enge und fehlenden Fluchtwegen in Privaträumen, die nicht für große Feiern ausgelegt sind, kann dies auch zur Panik im Brandfall führen. Auch im Straßenraum lauern laut Schreck Gefahren für Feiernde: "Viele Unfälle entstehen beim Abbrennen von Feuerwerkskörpern - insbesondere dann, wenn diese unsachgemäß gezündet werden." Der DFV bittet Autofahrer wie Fußgänger um erhöhte Aufmerksamkeit in der Silvesternacht.

Quelle: Deutscher Feuerwehrverband e. V. (DFV)


Tipps zum verantwortungsvollen und sicheren Umgang mit Feuerwerkskörpern

Das Innenministerium rät: Werden Sie zum Jahreswechsel selbst zum Brandschützer! Mit einigen wenigen Maßnahmen können Sie sich und Ihr Haus oder Ihre Wohnung vor Bränden schützen.

Überlegen Sie, wo fehlgeleitete Feuerwerkskörper Brände entfachen können und entfernen Sie dort gelagerte brennbare Gegenstände. Beispielsweise gehören Sonnenschirme, leere Kisten und Papierstapel an Silvester nicht auf Balkon oder Terrasse. Auch ausgetrocknete Weihnachtsgestecke sollten entsorgt und nicht weiter gelagert werden. Alles Brennbare um Ihr Haus herum erhöht die Brandgefahr beträchtlich.

Fenster, Dachluken und Türen sollten Sie in der Silvesternacht geschlossen halten, damit keine Feuerwerkskörper ins Gebäude fliegen können. Machen Sie nach dem mitternächtlichen Feuerwerk einen Kontrollgang ums Haus und auf dem Grundstück. Dort glühen eventuell noch Reste von Raketen oder Böllern, die vorsorglich abgelöscht werden sollten.

Wem das Abbrennen von Feuerwerk Freude bereitet, sollte sicherstellen, dass die Rakete ihre Schönheit am Himmel entfalten kann und nicht zum Brandstifter wird. Richten Sie Feuerwerkskörper nie gegen Gebäude. Insbesondere in der Nähe von Scheunen und von Fachwerkhäusern sollten Sie auf das Abbrennen von Feuerwerk ganz verzichten. In einigen Gemeinden besteht auch ein entsprechendes Verbot. In der Nähe von Krankenhäusern und Altenheimen ist das Abbrennen von Feuerwerkskörpern untersagt. Zuwiderhandlungen können strafrechtliche Folgen haben. Beachten Sie auch, dass Sie eine Straftat begehen, wenn Sie andere Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert mit einem Feuerwerkskörper gefährden.

Nehmen Sie bitte unbedingt Rücksicht auf Ihre Mitmenschen und schützen Sie sich und Ihre Umgebung, damit Silvester ruhig und sicher verläuft. Gönnen Sie den Einsatzkräften von Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst eine stressfreie Silvesternacht. Sie leisten ihren Dienst gerne und geben Sicherheit. Aber Leichtsinn und Fahrlässigkeit strapazieren ihre Leistungsfähigkeit auf unnötige Weise.

Die Abteilung „Bevölkerungsschutz und Krisenmanagement“ im Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration wünscht Ihnen einen unbeschwerten Jahreswechsel!

Quelle: Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration Baden-Württemberg


Hinweis des Innenministeriums zum Brandschutz:

Verbot von Silvesterfeuerwerk in unmittelbarer Nähe von Fachwerkhäusern

Nach einer bundesgesetzlichen Vorgabe im Sprengstoffrecht sind zum Jahreswechsel 2009/2010 erstmals Silvesterfeuerwerke insbesondere aus Brandschutzgründen in "unmittelbarer Nähe von Fachwerkhäusern" generell verboten. Das Umwelt- und Innenministerium haben auf Grund verschiedener Anfragen in einem Schreiben die Kommunen im Land auf die neue gesetzliche Regelung aufmerksam gemacht. Dieses Verbot gilt unmittelbar kraft Gesetzes. Verstöße können als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Die Ministerien weisen darauf hin, dass die Ortspolizeibehörden zusätzlich die Möglichkeit haben, in den jeweiligen Kommunen von dem Verbot betroffene Gebiete, Straßen und Plätze zu konkretisieren und öffentlich bekannt zu machen. Die Ortspolizeibehörden könnten außerdem aus begründetem Anlass auch Ausnahmen von dem neuen generellen Verbot festlegen.
Das bisher schon aus Gründen des Lärmschutzes geltende Feuerwerksverbot in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen bleibt auch künftig bestehen. Städte und Gemeinden haben außerdem auch die Möglichkeit, in besonders brandgefährdeten Gebieten ein Verbot für Feuerwerke zu verhängen.

Quelle: Umweltministerium und Innenministerium Baden-Württemberg 


Hinweis des Ordnungsamtes der Gemeinde Oberderdingen zu Silvester

Amtliche Bekanntmachung: Abbrennen von Silvesterfeuerwerk

Mit Chinaböllern, Knallfröschen und Silvesterraketen wird traditionell und fröhlich das neue Jahr begrüßt. Leider bringt die Tradition auch Gefahren mit sich, denn Feuerwerkskörper enthalten Explosivstoffe und können beim falschen Umgang damit auch mehr oder minder gefährliche Wirkungen entfalten. Im Interesse der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie zum Schutz für Leben und Gesundheit gibt das Ordnungsamt daher folgende Hinweise.

Böller und Raketen gehören zum Jahreswechsel dazu. Feuerwerkskörper sind jedoch kein ungefährliches Spielzeug. Jedes Jahr gibt es zum Teil schlimme Verletzungen und auch Brände mit entsprechenden Sachschäden sind keine Einzelfälle.

Damit das Feuerwerk ein Ausdruck der Lebensfreude bleibt, weist das Ordnungsamt darauf hin, dass das Abrennen von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie 2 (Feuerwerkskörper/ Knallkörper) nach § 23 Abs. 2 der 1. Sprengstoffverordnung (1. SprengV) nur am 31.12. und am 01.01. eines jeden Jahres gestattet ist. Diese Ein-schränkung gilt nicht für Inhaber entsprechender Erlaubnisse oder Befähigungsscheine nach dem Sprengstoffgesetz.

Zuwiderhandlungen stellen Ordnungswidrigkeiten dar und können mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 € geahndet werden.

Wir bitten Sie darum, dies zu beachten und vor dem Silvestertag sowie nach dem Neujahrstag keine Feuerwerkskörper / Knallkörper zu zünden.

In der unmittelbaren Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie Reet- und Fachwerkhäusern ist das Abbrennen von Feuerwerkskörpern und Knallkörpern verboten (§ 23 Abs. 1 der 1. SprengV)!

Hierzu zählen insbesondere das Ortszentrum Oberderdingen sowie die Dorfkerne in Flehingen und Großvillars.

Ebenso sei daran erinnert, dass Personen unter 18 Jahren der Umgang (Aufbewahren und Abbrennen) mit Feuerwerkskörpern / Knallkörpern (pyrotechnische Gegenstände der Kategorie 2 – handelsübliches Silvesterfeuerwerk) verboten ist (§ 23 Abs. 2 Satz 2 1. SprengV).

Bitte achten Sie auf die Bedienungshinweise der Hersteller. Nur Böller und Raketen, die eine BAM – Zulassung der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung haben und mit dem Kürzel „BAM“ gekennzeichnet sind, sind sicher. Dazu zählen auch Feuerwerkskörper mit einem europaeinheitlichen CE – Kennzeichen, die bei korrekter Bedienung ebenfalls sicher sind. Es wird zudem vor gefährlichen Böllern, die nicht in Deutschland zugelassen sind gewarnt. Böller und Raketen aus dem Ausland können zwar billiger sein, sind dafür aber nicht garantiert sicher - und deshalb verboten. Bei nicht geprüften Feuerwerkskörpern kann es zu schweren Verletzungen kommen, wenn sie unkontrolliert abbrennen.

Allgemeine Hinweise:

  • Die beiliegende oder aufgedruckte Gebrauchsanweisung der Feuerwerkskörper ist unbedingt einzuhalten.
  • Feuerwerkskörper nur im Freien verwenden. 
  • Feuerwerkskörper nicht in der Nähe von Krankenhäusern, Kinderspielplätzen, Altenheimen, Reet- und Fachwerkhäusern und Kirchen zünden. 
  • Auch wenn an Silvester gern Alkohol getrunken wird: Wer Raketen, Böller und Batteriefeuerwerk abbrennt, sollte einen klaren Kopf haben. Im betrunkenen Zustand oder unter Drogeneinfluss keine Feuerwerkskörper zünden. 
  • Keine Feuerwerkskörper in Personengruppen oder in offene Fenster, Türen oder Briefkästen werfen. 
  • Beim Zünden des Feuerwerks die übrigen Feuerwerkskörper nicht offen herumliegen lassen und auch nicht direkt am Körper tragen. 
  • Raketen mit Führungsstab nie in den Boden stecken. Raketen sollten mit dem Stiel in eine Flasche gestellt werden, und diese am besten noch in eine Getränke-kiste. Das gibt mehr Stabilität, damit die Rakete nicht unbeabsichtigt querschlägt und Menschen oder Gebäude trifft. 
  • Flugrichtung der Feuerwerkskörper so wählen, dass sie nicht in Häuser oder in leicht brennbare Materialien niedergehen können. Dabei sind auch die Windrichtung und -stärke zu beachten! 
  • Nach dem Anzünden des Feuerwerkskörpers auf Sicherheitsabstand gehen und nicht in den Händen behalten. Grundsätzlich gilt: Knallkörper niemals in der Hand anzünden und dann wegwerfen. Immer auf den Boden legen und sich dann schnell entfernen. 
  • „Blindgänger“ auf keinen Fall nochmals zünden. Wenn ein Feuerwerkskörper nicht ausgelöst hat, einige Minuten abwarten (manchmal geht er doch noch hoch) und dann entsorgen, damit nicht am Tag danach Kinder damit spielen. Den Blindgänger am besten vor dem Wegwerfen in Wasser legen, damit der Explosivstoff auch garantiert entschärft ist. 
  • Feuerwerkskörper herstellen oder verändern ist lebensgefährlich und deshalb verboten. 
  • Insbesondere wird auch darauf hingewiesen, dass es eigentlich auch dazu gehören sollte, die Hinterlassenschaften des Feuerwerksvergnügens auch auf den öffentlichen Flächen wieder zu beseitigen und den Müll beiseite zu schaffen. Vor allem im Fahrbahnbereich kann es sonst zu gefährlichen Situationen kommen und dem Ortsbild wäre dadurch auch sehr geholfen. Deshalb appellieren wir mit der Bitte: Wer böllern kann, kann auch aufräumen. 

Wir bitten um Beachtung und wünschen einen guten Rutsch ins neue Jahr.

Ihr Ordnungsamt

Gemeinde Oberderdingen

Quelle: Gemeindeverwaltung Oberderdingen


Nur zugelassenes Feuerwerk mit BAM-Zeichen oder CE-Zeichen kaufen

Vom kommenden Montag an startet der diesjährige Verkauf von Silvesterfeuerwerk. Umweltminister Franz Untersteller warnte deshalb vor dem Kauf von nicht zugelassenen Produkten: „Nur Böller und Raketen, die die BAM-Zulassung haben oder ein CE-Zeichen tragen, sind bei korrekter Bedienung auch sicher.“

Zugelassene Feuerwerkskörper sind von der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung freigegeben und mit dem Kürzel BAM gekennzeichnet. Außerdem dürfen Feuerwerkskörper mit dem europaeinheitlichen CE-Kennzeichen verkauft werden. Gezündet werden dürfen Silvesterfeuerwerkskörper nur am 31. Dezember 2014 und am 1. Januar 2015.

Hinweise zum sicheren Gebrauch stehen auf den einzelnen Feuerwerkskörpern oder bei kleinen Teilen auf der Verpackung. Die Einhaltung der dort angegebenen Sicherheitsabstände dient der persönlichen Sicherheit und der Sicherheit umstehender Personen. Minister Untersteller betonte, dass Unfall- und Brandgefahren durch einen sorgsamen Umgang mit Silvesterböllern vermindert werden können: „Feuerwerk ist kein Spielzeug für Kinder. Eltern sollten dafür Sorge tragen, dass Kinder unter 12 Jahren überhaupt nicht an Silvesterfeuerwerk gelangen können.“

Feuerwerk, das nach den europäischen Kennzeichnungsvorschriften den Aufdruck „Kat. 2“ trägt, darf nur von Personen über 18 Jahren erworben und gezündet werden. In unmittelbarer Nähe von Kinder- und Altenheimen, Krankenhäusern und Kirchen sind Silvesterfeuerwerke aus Lärmschutzgründen bereits seit Längerem untersagt. Außerdem ist das Zünden von Feuerwerk in unmittelbarer Nähe von Fachwerkhäusern aus Brandschutzgründen verboten. Auf die hierzu in einzelnen Städten und Gemeinden in Baden-Württemberg auf dem Wege der Allgemeinverfügung erlassenen Abbrandverbote für bestimmte Stadtteile wird hingewiesen.

Franz Untersteller machte deutlich, dass die Gewerbeaufsicht auch dieses Jahr wieder im Handel stichprobenartig die fachgerechte Lagerung der explosionsgefährlichen Feuerwerkskörper kontrollieren und zudem prüfen werde, dass nur zugelassenes Feuerwerk verkauft werde.

Informationen und Regeln zum Umgang mit Silvesterfeuerwerk

  • Bis zum Jahr 2017 dürfen sowohl nach den alten wie nach den neuen Vorschriften gekennzeichnete Feuerwerkskörper verkauft werden. Nach den alten Vorschriften müssen Feuerwerkskörper mit dem Zulassungszeichen „BAM-P I-...“ oder „BAM-P II-...“ und nach der neuen Vorschrift mit dem CE-Zeichen gekennzeichnet sein.
  • Feuerwerk mit der Kennzeichnung „Kat 1“ (Kategorie 1) bzw. der Zulassung „BAM-P I-...“ (Klasse I) dürfen nur an Personen über 12 Jahren verkauft und von diesen abgebrannt werden.
  • Feuerwerk mit der Kennzeichnung „Kat. 2“ (Kategorie 2) bzw. der Zulassung „BAM-P II-...“ (Klasse II) dürfen nur an Personen über 18 Jahren verkauft und von diesen abgebrannt werden, da sie gefährlicher sind als Feuerwerk der Kategorie 1 bzw. der alten Klasse I.
  • Zur eigenen Sicherheit und der Sicherheit umstehender Personen ist unbedingt die aufgedruckte bzw. beiliegende Gebrauchsanweisung zu beachten. Diese Gebrauchsanleitung muss in deutscher Sprache abgefasst sein.
  • „Blindgänger“ auf keinen Fall nochmals anzünden.
  • Feuerwerkskörper niemals selbst herstellen oder an gekauftem Feuerwerk „herumbasteln“. Das Abbrennen solcher nicht zugelassenen Feuerwerkskörper birgt unbekannte Risiken für die eigene und die Gesundheit Dritter und stellt nach § 40 Sprengstoffgesetz eine Straftat dar.
  • Raketen niemals aus der Hand starten. Als „Abschussrampen“ für Raketen sind in Getränkekästen gestellte leere Flaschen geeignet. Freistehende Flaschen können umfallen.
  • Bei Batteriefeuerwerken auf einen waagerechten und festen Stand achten, damit die Funkengarben sicher senkrecht nach oben steigen können.
  • Der Balkon ist zum Abschießen von Raketen oder Batteriefeuerwerken ungeeignet. Raketen werden durch darüber liegende Balkone oder Dachvorsprünge abgelenkt, die Funkengarben von Batteriefeuerwerken können eine Höhe von 90 Metern erreichen.
  • Tischfeuerwerk immer auf einer feuerfesten Unterlage und nicht in der Nähe brennbarer Materialien, z. B. Gardinen oder Weihnachtsbaum, anbrennen.
  • Silvesterfeuerwerk nie unter Alkohol- oder Drogeneinfluss abbrennen. 

Weitere Informationen

Auskunft über alle sprengstoffrechtlichen Fragen, die in Zusammenhang mit dem Verkauf und der Aufbewahrung pyrotechnischer Gegenstände im gewerblichen Bereich stehen, erteilen die Stadtverwaltungen der Stadtkreise und die Landratsämter.

Informationen über unsichere Produkte veröffentlicht die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM).

Mitteilungen der Verbraucher über fehlerhafte Produkte nimmt ab dem 1. Januar 2015 das Regierungspräsidium Tübingen (Abt. 11) als zentrale Marktaufsichtsbehörde in Baden-Württemberg entgegen.

  • marktueberwachung(at)pt.bwl.de

Quelle: Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg, www.baden-wuerttemberg.de


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