Aktuelle, amtliche Bevölkerungsschutz-Warnungen für den Landkreis Karlsruhe

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Katwarn Warnungen

   

Sperrung der Grill- und Feuerstellen

 

In der Stadt Oberderdingen besteht derzeit aufgrund anhaltender Trockenheit und hoher Temperaturen eine erhöhte Waldbrandgefahr. 

Das Ordnungsamt Oberderdingen hat daher das Benutzen der Grill- und Feuerstellen im Wald, einschließlich mitgebrachter Grills, ab Freitag, 10.07.2026 ausdrücklich untersagt.

Das Aufsuchen der Grillplätze ohne offenes Feuer zu machen, bleibt weiterhin erlaubt.  Die Nutzung mitgebrachter Grills, sowie offenes Feuer im Wald oder in einem Abstand von weniger als 100 Meter vom Wald sind gem. § 41 Abs. 1 Landeswaldgesetz ohnehin nicht gestattet.

Wir bitten ferner eindringlich darum, das vom 01. März bis 31. Oktober geltende Rauchverbot im Wald strikt zu beachten. Das Grill- und Rauchverbot wird in den nächsten Tagen verstärkt kontrolliert. Verstöße stellen Ordnungswidrigkeiten dar und werden entsprechend geahndet.

Wir bitten die Bevölkerung um Beachtung.

Quelle: Stadtverwaltung Oberderdingen, 09.07.26

   

Feuerwehr nicht behindern

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von Ihrer Feuerwehr Oberderdingen

 

Feuerwehr nicht behindern

Niemand denkt gerne daran, dass es in seinem Haus oder in seiner Straße einmal brennen könnte. Dennoch sollte man sich im Alltag so verhalten, dass im Fall der Fälle die Arbeit der Feuerwehr nicht unnötig behindert wird.

  • Stellen Sie Ihr Fahrzeug immer so ab, dass eine Mindestdurchfahrtsbreite von drei Metern verbleibt. Bedenken Sie beim Parken in Kurven, dass Feuerwehrfahrzeuge einen größeren Kurvenradius besitzen als ein Auto.
  • Stellen Sie Ihr Fahrzeug nie in Bereichen ab, die als Brandschutzzone, Feuerwehrzufahrt oder Feuerwehrfläche gekennzeichnet sind.
  • In Verkehrsberuhigten Zonen sind häufig Sperrvorrichtungen wie Ketten, Sperrpfosten oder Sperrbalken angebracht. Diesen sind unbedingt freizuhalten. Die Feuerwehr besitzt Schlüssel, um die Sperren zu öffnen, doch wenn diese zugeparkt sind, müssen zeitraubende Umwege gefahren werden.
  • Die Feuerwehr kann nicht jedes Gebäude direkt anfahren, viele liegen etwas entfernt von öffentlichen Verkehrsflächen. Um diese Gebäude zu erreichen, müssen oft längere Strecken zu Fuß mit schwerem Einsatzgerät zurückgelegt werden. Beachten Sie bitte, dass diese Zugänge eine Breite von 1,25 m und Türbreiten von einen Meter haben müssen. Benützen Sie diese Wege bitte nicht als Abstellfläche.
  • In Hinterhöfen oder an Gebäuden, wo die Drehleiter nicht eingesetzt werden kann, muss die Feuerwehr tragbare Leitern verwenden. Für Wohnbereiche mit über acht Meter Fensterbrüstungshöhe müssen daher im Hof oder Garten Flächen vorhanden sein, wo tragbare Leitern ungehindert aufgestellt werden können.

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