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14.09.2022 - Bevölkerungsschutz: Notfalltreffpunkte in Baden-Württemberg

Details

Das Innenministerium hat eine „Rahmenempfehlung für die Planung und den Betrieb von Notfalltreffpunkten für die Bevölkerung in Baden-Württemberg“ ausgearbeitet und stellt damit Grundlagen für die Einrichtung dieser Notfalltreffpunkte bereit.

„Ob der Krieg in der Ukraine, ein Cyberangriff oder Hitzesommer mit extremem Niedrigwasser: Wir sind verwundbar und müssen uns deshalb bestmöglich auf kritische Situationen vorbereiten. Dazu gehört, dass wir, zusammen mit den Kommunen und Landkreisen, Maßnahmen für die Folgen eines länger andauernden, lokalen oder großflächigen Stromausfalls mit all seinen Begleiterscheinungen treffen. Das ist eine der zentralen Herausforderungen für eine moderne Gesellschaft“, sagte der Stv. Ministerpräsident und Innenminister Thomas Strobl anlässlich der Veröffentlichung der Rahmenempfehlung für die Planung und den Betrieb von Notfalltreffpunkten für die Bevölkerung in Baden-Württemberg in Stuttgart.

Grundlagen für Notfalltreffpunkte

Das Land unterstützt die Städte und Gemeinden bei der Planung und dem Betrieb von Notfalltreffpunkten, die landesweit möglichst flächendeckend eine entsprechende Versorgung der Bevölkerung im Land sicherstellen sollen. Das Innenministerium hat dafür eine „Rahmenempfehlung für die Planung und den Betrieb von Notfalltreffpunkten für die Bevölkerung in Baden-Württemberg“ ausgearbeitet und stellt damit Grundlagen für die Einrichtung dieser Notfalltreffpunkte bereit. Die Rahmenempfehlung umfasst neben Hinweisen zur Planung und dem Betrieb von Notfalltreffpunkten auch ein einmaliges Ausstattungsset für Kommunen. Dazu gehört zum Beispiel eine Notstromversorgung und Erste-Hilfe-Notfallsets.

„In den Notfalltreffpunkten können betroffene Bürgerinnen und Bürger Schutz finden, sie können dort Erste Hilfe oder nützliche Informationen zur aktuellen Lage erhalten. Auch können die Menschen dort mit dem dringend Nötigsten, etwa Wasser und Lebensmitteln, versorgt werden. Örtliche Notfalltreffpunkte sind ein wichtiger kommunaler Ansatz zum Schutz der Bevölkerung im Ernstfall“, erklärte Innenminister Thomas Strobl abschließend.

***

Das Innenministerium hat zusammen mit dem Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) bereits im Jahr 2010 ein Krisenhandbuch Stromausfall erarbeitet und herausgegeben. Das Krisenhandbuch Stromausfall ist eine bis heute aktuelle Planungsgrundlage für die bei einem Stromausfall besonders betroffenen öffentlichen und privaten Akteure. Im Jahr 2014 hat das Land dieses Krisenhandbuch - speziell für Gemeindeverwaltungen - um eine praxisorientierte Handreichung ergänzt. Damit gibt es seit einigen Jahren bewährte Arbeitshilfen, die aktuell um die Rahmenempfehlung für die Planung und den Betrieb von Notfalltreffpunkten für die Bevölkerung in Baden-Württemberg erweitert wurden.

Quelle: Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration Baden-Württemberg, 14.09.2022

   
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