16.11.2022 - Verwaltungsrechtsseminar zum Thema „Kostenersatz“ besucht
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- Veröffentlicht: Mittwoch, 16. November 2022 18:47
- Geschrieben von MW
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Zum Themakomplex „Kostenersatz gemäß § 34 Feuerwehrgesetz Baden-Württemberg (FwG)“ besuchte Kommandant Thomas Meffle zusammen mit Amtsleiterin Raphaela Trumpp sowie Sarah Simmel vom Bürger-/Ordnungsamt am Mittwoch, 16.11.2022 ein Verwaltungsrechtsseminar, welches durch die Firma Brandberatung UNGER in Weissach durchgeführt wurde.
Bei diesem Tagesseminar wurden die Aspekte einer rechtskonformen Abrechnung von Feuerwehreinsätzen nach dem Feuerwehrgesetzt und nach der neuen Verordnung zur Umsatzsteuer erläutert und besprochen.
Inhaltliche Schwerpunkte des sechsstündigen Seminars waren dabei:
- Kostenfreie und kostenpflichtige Einsatztätigkeiten der Gemeindefeuerwehr im Kontext von § 2 FwG
- Adressatenbestimmung der Bescheide bei kostenpflichtigen Einsätzen und Darstellung § 6 (2), (3) sowie § 7 PolG
- Potentielle inhaltliche Fehler im Kostenersatzbescheid (Ermessensfehler)
- Kostenersatz in Fällen der Amtshilfe (§ 8 LVwVfG)
- Kostenersatz in Fällen der Überlandhilfe (§ 26 FwG)
- Kostenersatz bei regelmäßig wiederkehrenden Einsatzlagen (Türöffnung, Unterstützung des Rettungsdienstes sowie (Fehl-)Alarmierungen wegen Nutz- und Lagerfeuern)
- Besprechung von Praxisfällen der Seminarteil