Aktuelle, amtliche Bevölkerungsschutz-Warnungen für den Landkreis Karlsruhe

(kein Inhalt = keine aktive Warnung) - www.warnung.bund.de

   

Katwarn Warnungen

   
   

Feuerwehr-Nachwuchs aufgepasst!

Neuaufnahmen in die Jugendfeuerwehr Flehingen sind ab sofort wieder für Kinder ab 8 Jahren möglich. Wer das Mindestalter erreicht hat, ist beim nächsten Schnupperdienst der Jugendfeuerwehr Flehingen herzlich willkommen.

Der Schnupperdienst findet am 24. Februar 2026 von 18.00 bis 19.30 Uhr im Feuerwehrhaus Flehingen in der Attenbergstraße statt. Eltern und Kinder sind herzlich eingeladen vorbeizuschauen und mehr über die spannende Welt der Jugendfeuerwehr zu erfahren. Die Feuerwehrabteilung Flehingen freut sich auf die nächste Generation von Helden!

Für Rückfragen steht die Feuerwehrabteilung Flehingen unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! gerne zur Verfügung

 

Freiwillige Feuerwehr Oberderdingen, Abteilung Flehingen

   

   

Aktivitäten 2022 Abt. Oberderdingen

16.11.2022 - Verwaltungsrechtsseminar zum Thema „Kostenersatz“ besucht

Details

Zum Themakomplex „Kostenersatz gemäß § 34 Feuerwehrgesetz Baden-Württemberg (FwG)“ besuchte Kommandant Thomas Meffle zusammen mit Amtsleiterin Raphaela Trumpp sowie Sarah Simmel vom Bürger-/Ordnungsamt am Mittwoch, 16.11.2022 ein Verwaltungsrechtsseminar, welches durch die Firma Brandberatung UNGER in Weissach durchgeführt wurde.

Bei diesem Tagesseminar wurden die Aspekte einer rechtskonformen Abrechnung von Feuerwehreinsätzen nach dem Feuerwehrgesetzt und nach der neuen Verordnung zur Umsatzsteuer erläutert und besprochen.

Inhaltliche Schwerpunkte des sechsstündigen Seminars waren dabei:

  • Kostenfreie und kostenpflichtige Einsatztätigkeiten der Gemeindefeuerwehr im Kontext von § 2 FwG
  • Adressatenbestimmung der Bescheide bei kostenpflichtigen Einsätzen und Darstellung § 6 (2), (3) sowie § 7 PolG
  • Potentielle inhaltliche Fehler im Kostenersatzbescheid (Ermessensfehler)
  • Kostenersatz in Fällen der Amtshilfe (§ 8 LVwVfG)
  • Kostenersatz in Fällen der Überlandhilfe (§ 26 FwG)
  • Kostenersatz bei regelmäßig wiederkehrenden Einsatzlagen (Türöffnung, Unterstützung des Rettungsdienstes sowie (Fehl-)Alarmierungen wegen Nutz- und Lagerfeuern)
  • Besprechung von Praxisfällen der Seminarteil
   
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