Aktuelle, amtliche Bevölkerungsschutz-Warnungen für den Landkreis Karlsruhe

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Katwarn Warnungen

   

Sperrung der Grill- und Feuerstellen

 

In der Stadt Oberderdingen besteht derzeit aufgrund anhaltender Trockenheit und hoher Temperaturen eine erhöhte Waldbrandgefahr. 

Das Ordnungsamt Oberderdingen hat daher das Benutzen der Grill- und Feuerstellen im Wald, einschließlich mitgebrachter Grills, ab Freitag, 10.07.2026 ausdrücklich untersagt.

Das Aufsuchen der Grillplätze ohne offenes Feuer zu machen, bleibt weiterhin erlaubt.  Die Nutzung mitgebrachter Grills, sowie offenes Feuer im Wald oder in einem Abstand von weniger als 100 Meter vom Wald sind gem. § 41 Abs. 1 Landeswaldgesetz ohnehin nicht gestattet.

Wir bitten ferner eindringlich darum, das vom 01. März bis 31. Oktober geltende Rauchverbot im Wald strikt zu beachten. Das Grill- und Rauchverbot wird in den nächsten Tagen verstärkt kontrolliert. Verstöße stellen Ordnungswidrigkeiten dar und werden entsprechend geahndet.

Wir bitten die Bevölkerung um Beachtung.

Quelle: Stadtverwaltung Oberderdingen, 09.07.26

   

Brennbare Flüssigkeiten

Details

Brandschutz- und Sicherheitstippsff od logo

von Ihrer Feuerwehr Oberderdingen

 

Brennbare Flüssigkeiten

 

 

  • Brennbare Flüssigkeiten sind immer eine besondere Gefahrenquelle. Denken Sie vor allem daran, dass zwar nur die Dämpfe brennen, aber schon eine geringe Menge in der Umgebungsluft ausreicht, um sie zu entzünden. Arbeiten Sie deshalb immer nur in gut durchlüfteten Räumen.
  • mit brennbaren Flüssigkeiten sollten Sie nie in der Nähe von Wärmequellen wie Heizlüftern und Bügeleisen arbeiten, Rauchern sei empfohlen, die Zigarette in der Schachtel stecken zu lassen, denn es könnte die letzte sein.

 

  • Behälter, die brennbare Flüssigkeiten enthalten, sind mit einem Symbol gekennzeichnet. Füllen Sie nie solche Flüssigkeiten in allgemein gebräuchliche Flaschen, zum Beispiel Getränkeflaschen ab.
  • Bewahren Sie die Behälter mit brennbaren Flüssigkeiten außerhalb des Zugriffsbereichs von Kindern auf.
  • Leere Behälter sind immer eine Gefahrenquelle, die wegen der brennbaren Dämpfe rechtzeitig entsorgt gehören.
  • Flüssigkeitsgetränkte Reinigungslappen nicht auf einem Haufen liegen lassen, sondern in Blecheimern oder verschließbaren Metallbehältern aufbewahren.
  • Brennbare Flüssigkeiten dürfen nicht in Fluren, Durchgängen, Treppenräumen oder Dachböden gelagert werden.

 

  • Zweiradfahrzeuge mit Verbrennungsmotoren dürfen, auch mit entleertem Tank, nicht in Gebäuden abgestellt werden.

 

  • Zur Lagerung von brennbaren Flüssigkeiten und Heizöl in Wohnungen gibt es bestimmte Vorschriften, danach dürfen Sie in der Wohnung, anzeige-und erlaubnisfrei, in einem zerbrechlichen Gefäß nicht mehr als einen Liter Benzin oder fünf Liter Spiritus lagern. Für den gesamten Kellerraum eines Wohngebäudes gilt die gleiche Menge. Im Keller und in der Garage dürfen Sie nicht mehr als 20 Liter in einem bruchsicheren Kanister lagern.

 

  • Heizöl darf in bruchsicheren Kanistern in der Wohnung bis zu einer Gesamtmenge von 40 Litern gelagert werden.
  • Ölofen, Spirituskocher oder Petroleumlampen dürfen nur nachgefüllt werden, wenn sie kalt sind.

 

 

 
 

 
   
© Freiwillige Feuerwehr Oberderdingen

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