Aktuelle, amtliche Bevölkerungsschutz-Warnungen für den Landkreis Karlsruhe

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Katwarn Warnungen

   

Sperrung der Grill- und Feuerstellen

 

In der Stadt Oberderdingen besteht derzeit aufgrund anhaltender Trockenheit und hoher Temperaturen eine erhöhte Waldbrandgefahr. 

Das Ordnungsamt Oberderdingen hat daher das Benutzen der Grill- und Feuerstellen im Wald, einschließlich mitgebrachter Grills, ab Freitag, 10.07.2026 ausdrücklich untersagt.

Das Aufsuchen der Grillplätze ohne offenes Feuer zu machen, bleibt weiterhin erlaubt.  Die Nutzung mitgebrachter Grills, sowie offenes Feuer im Wald oder in einem Abstand von weniger als 100 Meter vom Wald sind gem. § 41 Abs. 1 Landeswaldgesetz ohnehin nicht gestattet.

Wir bitten ferner eindringlich darum, das vom 01. März bis 31. Oktober geltende Rauchverbot im Wald strikt zu beachten. Das Grill- und Rauchverbot wird in den nächsten Tagen verstärkt kontrolliert. Verstöße stellen Ordnungswidrigkeiten dar und werden entsprechend geahndet.

Wir bitten die Bevölkerung um Beachtung.

Quelle: Stadtverwaltung Oberderdingen, 09.07.26

   

Unfallgefahren nach dem Grillen

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Brandschutz- und Sicherheitstippsff od logo

von Ihrer Feuerwehr Oberderdingen

 

 

 

Heiße Grillkohle, verbrannte Füße – Unfallgefahren nach dem Grillen

Allerorten wird jetzt gegrillt – hoffentlich auf sicheren Grills mit geeigneter Kohle, soliden Anzündern und im ausreichenden Abstand von Kindern. Doch auch nach dem Grillen gibt es Gesundheitsrisiken, die es zu verhindern gilt. Darauf weist die Aktion DAS SICHERE HAUS (DSH), Hamburg, hin. 

So dürfen heiße Einmalgrills nicht im Sand oder in der Erde vergraben werden. Die Kohle heizt noch lange nach und sorgt für eine glühend heiße Oberfläche. Wer dort arglos hintritt, kann schwere Verbrennungen an den Fußsohlen erleiden. 

Doch nicht nur die heißen Reste eines Einmalgrills sind ein Risiko: Auch beim "normalen" Grillen zu Hause sollte die glühende Holzkohle immer vollständig im Grillgerät auskühlen – und nicht auf dem Rasen, im Beet oder auf einem Acker: Kinder erleiden immer wieder schwere Verbrennungen, weil sie in die Glut hineinkrabbeln oder -treten.

Restglut darf wegen der Brandgefahr auch nicht in den Abfalleimer gekippt werden.

Ersticken durch Kohlenmonoxid
Wer einen Grill mit Restglut zum Ausglühen oder Heizen in die Wohnung stellt, spielt mit seinem Leben: Giftiges Kohlenmonoxid, das beim Verbrennen der Holzkohle entsteht, zieht in Innenräumen nicht ab – selbst wenn Fenster oder Türen geöffnet sind. Das tückische, da geruch- und farblose Gas breitet sich unbemerkt im Raum aus, wird rasch über die Lunge aufgenommen und kann lebensgefährlich sein. Betroffene müssen umgehend vom Notarzt durch Sauerstoffgabe und Beatmung behandelt werden.

Faltblatt zum Download
Mehr Infos bietet das Faltblatt „Feuer und Flamme für sicheres Grillen“, herausgegeben vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft und der DSH. Es kann unter www.das-sichere-haus.de/broschueren/garten-freizeit-urlaub heruntergeladen werden. 

Quelle: Aktion DAS SICHERE HAUS , www.das-sichere-haus.de, 06.04.2016

 

   
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