27.01.2026 - Gemeinderat beschließt Fortschreibung des Feuerwehrbedarfsplans
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- Veröffentlicht: Dienstag, 27. Januar 2026 22:42
- Geschrieben von MW
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Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am Dienstag, 27.01.26 den Feuerwehrbedarfsplan 2026 – 2030 für die Stadt Oberderdingen in der Fassung vom 13.01.2026 einstimmig beschlossen und damit ein von der Feuerwehrführung in Zusammenarbeit mit der Stadtverwaltung in etlichen Arbeitsstunden ausgearbeitetes und mit dem Kreisbrandmeister abgestimmtes Projekt mit langer Laufzeit erfolgreich abgeschlossen.
Mit dem Beschluss wurden die Weichen für die gesamte Zukunftsausrichtung der Feuerwehr Oberderdingen für die nächsten Jahre unter anderem bezüglich Ausrüstung, Fahrzeuge, Personal und Ausbildung gestellt.
Kommandant Thomas Meffle hatte zuvor dem Gremium in der Sitzung die wichtigsten Eckpunkte vom Entwurf der Fortschreibung des Feuerwehrbedarfsplanes mittels einer Powerpoint-Präsentation vorgestellt und Hintergründe erläutert. Etliche Feuerwehrangehörige verfolgten die Sitzung auf den Zuschauerplätzen.
Hintergrundinformation:
Das Feuerwehrwesen in Baden-Württemberg ist eine gesetzlich verankerte kommunale Pflichtaufgabe der Städte und Gemeinden, die zur Sicherstellung der Gefahrenabwehr bei Bränden, öffentlichen Notständen (wie Unwetter, Unfällen) und zur technischen Hilfeleistung für Menschen und Tiere verpflichtet sind. Die gesetzliche Grundlage ist das Feuerwehrgesetz Baden-Württemberg (FwG BW). Darin sind die Aufgaben und Pflichten der Feuerwehren im Land geregelt. Die Erfüllung der Aufgaben durch die Gemeinden erfolgt als weisungsfreie Pflichtaufgabe.
Aufgabe der Stadt ist es, die Feuerwehr angemessen und bedarfsorientiert auszustatten und auf den neuesten Stand der Technik zu bringen, so dass sie ihrer verantwortungsvollen Aufgabe gerecht werden kann. Die persönliche Sicherheit und Gesundheit müssen dabei garantiert werden.
Die Freiwillige Feuerwehr Oberderdingen hat daher gemeinsam mit der Verwaltung die zuletzt vom Gemeinderat am 24.06.2019 beschlossene Feuerwehrkonzeption überarbeitet und einen aktuellen Entwurf des Feuerwehrbedarfsplans für die Jahre 2026 bis 2030 erstellt. Die Kommunen sind gesetzlich verpflichtet, alle fünf Jahre einen Feuerwehrbedarfsplan zu erstellen und fortzuschreiben.
Der Entwurf wurde mit Kreisbrandmeister Jürgen Bordt besprochen und auch im Feuerwehrausschuss der Freiwilligen Feuerwehr Oberderdingen beraten.
In der Sitzung des gemeinderätlichen Ausschusses für Technik und Umwelt am 04.11.2025 wurde der Entwurf des Feuerwehrbedarfsplans vorgestellt und beraten. Kommandant Thomas Meffle berichtete über den aktuellen Stand der Fahrzeuge und Ausstattung sowie anhand einer Präsentation über die Einsatzentwicklung 2013-2023, die Mitgliederentwicklung seit 2014 sowie die Feuerwehrtechnik der Zukunft.

















