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Waldbrand-Warnsituation

vom DWD

Karte der aktuellen Waldbrand-Warnsituation vom DWD

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Quelle: Deutscher Wetterdienst

   

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Aktuelle, amtliche Bevölkerungsschutz-Warnungen für den Landkreis Karlsruhe

(kein Inhalt = keine aktive Warnung) - www.warnung.bund.de

   

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Feuerwehr-Nachwuchs aufgepasst!

Neuaufnahmen in die Jugendfeuerwehr Flehingen sind ab sofort wieder für Kinder ab 8 Jahren möglich. Wer das Mindestalter erreicht hat, ist beim nächsten Schnupperdienst der Jugendfeuerwehr Flehingen herzlich willkommen.

Der Schnupperdienst findet am 24. Februar 2026 von 18.00 bis 19.30 Uhr im Feuerwehrhaus Flehingen in der Attenbergstraße statt. Eltern und Kinder sind herzlich eingeladen vorbeizuschauen und mehr über die spannende Welt der Jugendfeuerwehr zu erfahren. Die Feuerwehrabteilung Flehingen freut sich auf die nächste Generation von Helden!

Für Rückfragen steht die Feuerwehrabteilung Flehingen unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! gerne zur Verfügung

 

Freiwillige Feuerwehr Oberderdingen, Abteilung Flehingen

   

   

27.09.2024 - Das Land Baden-Württemberg regelt Feuerwehrförderung neu

Details

Das Land hat eine neue Verwaltungsvorschrift zur Feuerwehrförderung erlassen. Neben der finanziellen Förderung mit Millionenbeträgen werden zukünftig Feuerwehren auch organisatorisch bei der Beschaffung der Fahrzeuge unterstützt.

„Wir lassen unsere Feuerwehren nicht allein – auch nicht beim Kauf von Feuerwehrfahrzeugen. Künftig beschafft das Land für die Städte und Gemeinden landesweit die neuen Feuerwehrfahrzeuge. Das sorgt für weniger Bürokratie vor Ort. Das ist Bürokratieabbau in seiner besten Form. Das Bewährte und Gute lassen wir freilich unverändert: Wir unterstützen die Feuerwehren auch künftig weiter kräftig mit Millionenbeträgen“, sagte der stellvertretende Ministerpräsident und Innenminister Thomas Strobl. Der Innenminister hat am 27. September 2024 die neue Verwaltungsvorschrift zur Feuerwehrförderung (ZFeuVwW) (PDF) erlassen.

Unterstützung bei der Ausschreibung von Feuerwehrfahrzeugen

Neu wird künftig sein, dass das Innenministerium die Städte und Gemeinden bei der Ausschreibung von Feuerwehrfahrzeugen unterstützen wird. Damit sollen vor allem kleine Gemeinden von den immer umfangreicheren und aufwändigeren Vergabeverfahren entlastet werden. Das Land bietet dazu den Städten und Gemeinden die Möglichkeit, an der landesweiten Neubeschaffung einzelner Fahrzeugtypen teilzunehmen. Das Innenministerium übernimmt für diese Fahrzeuge die Ausschreibung und unterstützt bei der Abwicklung des Fahrzeugkaufes. Die neuen Regeln für die Feuerwehrförderung gelten ab dem kommenden Jahr 2025.

Innenminister Thomas Strobl informierte in diesem Zusammenhang: „In den letzten fünf Jahren hat das Innenministerium alle förderfähigen Anträge der Kommunen auch tatsächlich bewilligt. So hat Baden-Württemberg knapp 300 Millionen Euro in das Feuerwehrwesen in Baden-Württemberg investiert. Allein im Jahr 2024 stellt das Land mehr als 61 Millionen Euro für die Feuerwehren zur Verfügung, darunter 49,4 Millionen Euro für die Förderung von Fahrzeugen und Feuerwehrhäusern. Hinzu kommen nochmals 12,1 Millionen Euro pauschale Unterstützung für die Ausstattung und Ausbildung der Feuerwehrangehörigen sowie für kleinere Beschaffungen.“

Grundlage der Förderungen ist die Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums über Zuwendungen für das Feuerwehrwesen (ZFeuVwW). Das Innenministerium hatte die Verwaltungsvorschrift neu gefasst und mit den kommunalen Landesverbänden und dem Landesfeuerwehrverband abgestimmt. Die bislang geltende Verwaltungsvorschrift wird planmäßig zum 31. Dezember 2024 außer Kraft treten.

Quelle: Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg, 27.09.24

   
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