Aktuelle, amtliche Bevölkerungsschutz-Warnungen für den Landkreis Karlsruhe

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der Freiwilligen Feuerwehr Oberderdingen im Jahr 2024.

   

Kohlenstoffmonoxid – die unsichtbare Gefahr

Details

 

Feuerwehr warnt vor Gefahr durch Kohlenmonoxid

Es ist ge­ruchs- und ge­schmack­los, und schon we­ni­ge Atem­zü­ge kön­nen zum Tod füh­ren: Koh­len­stoff­mon­oxid ent­steht bei ei­nem un­voll­stän­di­gen Ver­bren­nungs­vor­gang. Es ist ein nicht ät­zen­des und nicht rei­zen­des Gas und wird da­her vom Men­schen nicht wahr­ge­nom­men.

Häu­fig sind mangelnde Belüftung, fehlerhafte Verbrennung in Öfen oder Defekte an Gasthermen die Ursachen von Un­fäl­len. Aber auch das Gril­len in ge­schlos­se­nen Räu­men und un­sach­ge­mä­ßer Um­gang mit of­fe­nen Ka­mi­nen kann töd­li­che Ge­fah­ren mit sich brin­gen.

Immer wieder kommt es auch zu Einsätzen der Feuerwehr aufgrund ausgasender Kohlereste etwa von Shisha-Pfeifen oder Grills in geschlossenen Räumen.

Ei­ne wei­te­re Ge­fah­ren­quel­le ist das Be­trei­ben von Gas­strah­lern oder -pil­zen in ge­schlos­se­nen Räu­men. Zu­dem set­zen auch Ver­bren­nungs­mo­to­ren das Gas frei. Der Ben­zin-Ra­sen­mä­her oder die Ben­zin-Ket­ten­sä­ge soll­te des­halb nie in ge­schlos­se­nen Räu­men re­pa­riert und dann aus­pro­biert wer­den.

Kohlenmonoxid ist für den Menschen nicht zu bemerken – es löst bei uns kei­ne Warn­sen­so­ren aus wie et­wa Erd­gas, dem ein war­nen­der Ge­ruchs­stoff bei­ge­mischt ist. Das Gas mit dem Kür­zel CO bin­det sich im Blut an die ro­ten Blut­kör­per­chen (Hä­mo­glo­bin) und ver­drängt da­bei den Sau­er­stoff. Nach we­ni­gen Atem­zü­gen kann dies be­reits zu schwe­ren Ver­gif­tungs­er­schei­nun­gen und zum Tod füh­ren. In den letzten Jahren sind immer mehr Feuerwehren und Rettungsdienste mit CO-Warngeräten ausgerüstet worden, die bei Überschreiten einer Warnschwelle Alarm schlagen. Schon im Ver­dachts­fall ei­ner Koh­len­stoff­mon­oxid-Ver­gif­tung muss schnell re­agiert wer­den!

Der Lan­des­feu­er­wehr­ver­band Baden-Württemberg und der Deutsche Feuerwehrverband geben Ih­nen fol­gen­de Hand­lungs­hin­wei­se:

  • Neh­men Sie beim Be­trieb von Verbrennungsöfen oder gas­be­trie­be­nen Ge­rä­ten plötz­lich auf­tre­ten­de Kopf­schmer­zen ernst – sie sind ein ers­tes An­zei­chen für ei­ne mög­li­che Ver­gif­tung. Be­glei­tet wer­den sie un­ter Um­stän­den von ei­ner Be­wusst­sein­s­ein­trü­bung.
  • Achten Sie beim Betrieb von Shisha-Pfeifen oder ähnlichen Geräten auf ausreichende Belüftung. Grillen Sie nie in geschlossenen Räumen – dies gilt auch für das Abkühlen der Kohle!
  • Beim Ver­dacht des Auf­tre­tens von Koh­len­stoff­mon­oxid ver­las­sen Sie so­fort den be­trof­fe­nen Raum. So­fern mög­lich, soll­te man die Fens­ter öff­nen, um zu lüf­ten.
  • Wenn es Ih­nen oh­ne Ei­gen­ge­fähr­dung mög­lich ist, schal­ten Sie das mög­li­cher­wei­se ver­ur­sa­chen­de (gas­be­trie­be­ne) Ge­rät aus oder entfernen den Auslöser aus der Wohnung.

Nicht nur um­sich­ti­ges Han­deln, son­dern auch tech­ni­sche Vor­sor­ge kön­nen da­zu bei­tra­gen, Un­fäl­le zu ver­hin­dern:

  • Ein wich­ti­ger Bei­trag zur Prä­ven­ti­on ist die re­gel­mä­ßi­ge Prü­fung der Hei­zungs­an­la­ge zum Beispiel durch den Schornsteinfeger. Diese ist ein Mal pro Jahr Pflicht. So kann beispielsweise festgestellt werden, ob ein Lüftungskanal blockiert wird und die Heizgase oder Abgase daher nicht einwandfrei abziehen. Dies kann auch durch Vogelnester verursacht werden.
  • Ver­wen­den Sie die An­la­gen sach­ge­mäß. Bei Eta­gen­hei­zun­gen sind die Lüf­tungs­schlit­ze der je­wei­li­gen Tü­ren der Gas­ther­men frei zu hal­ten und nicht zu ver­stel­len, sonst er­hält die An­la­ge zu we­nig Sau­er­stoff.
  • Es gibt mitt­ler­wei­le Warn­mel­der, die, ähn­lich wie Rauch­warn­mel­der, vor der Frei­set­zung von Koh­len­stoff­mon­oxid war­nen. Sinn­voll ist die In­stal­la­ti­on ei­nes sol­chen Ge­rä­tes in der Nä­he der Gas­ther­me. Er­hält­lich sind die­se spe­zi­el­len CO-Mel­der im Fach­han­del – unter anderem im Versandhaus des Deutschen Feuerwehrverbandes unter www.feuerwehrversand.de.

Alar­mie­ren Sie in je­dem Ver­dachts­fall Feu­er­wehr und Ret­tungs­dienst über die eu­ro­pa­weit gül­ti­ge Not­ruf­num­mer 112!

Quelle: Landesfeuerwehrverband Baden-Württemberg / Deutscher Feuerwehrverband

   
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