Kohlenstoffmonoxid – die unsichtbare Gefahr

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Feuerwehr warnt vor Gefahr durch Kohlenmonoxid

Es ist ge­ruchs- und ge­schmack­los, und schon we­ni­ge Atem­zü­ge kön­nen zum Tod füh­ren: Koh­len­stoff­mon­oxid ent­steht bei ei­nem un­voll­stän­di­gen Ver­bren­nungs­vor­gang. Es ist ein nicht ät­zen­des und nicht rei­zen­des Gas und wird da­her vom Men­schen nicht wahr­ge­nom­men.

Häu­fig sind mangelnde Belüftung, fehlerhafte Verbrennung in Öfen oder Defekte an Gasthermen die Ursachen von Un­fäl­len. Aber auch das Gril­len in ge­schlos­se­nen Räu­men und un­sach­ge­mä­ßer Um­gang mit of­fe­nen Ka­mi­nen kann töd­li­che Ge­fah­ren mit sich brin­gen.

Immer wieder kommt es auch zu Einsätzen der Feuerwehr aufgrund ausgasender Kohlereste etwa von Shisha-Pfeifen oder Grills in geschlossenen Räumen.

Ei­ne wei­te­re Ge­fah­ren­quel­le ist das Be­trei­ben von Gas­strah­lern oder -pil­zen in ge­schlos­se­nen Räu­men. Zu­dem set­zen auch Ver­bren­nungs­mo­to­ren das Gas frei. Der Ben­zin-Ra­sen­mä­her oder die Ben­zin-Ket­ten­sä­ge soll­te des­halb nie in ge­schlos­se­nen Räu­men re­pa­riert und dann aus­pro­biert wer­den.

Kohlenmonoxid ist für den Menschen nicht zu bemerken – es löst bei uns kei­ne Warn­sen­so­ren aus wie et­wa Erd­gas, dem ein war­nen­der Ge­ruchs­stoff bei­ge­mischt ist. Das Gas mit dem Kür­zel CO bin­det sich im Blut an die ro­ten Blut­kör­per­chen (Hä­mo­glo­bin) und ver­drängt da­bei den Sau­er­stoff. Nach we­ni­gen Atem­zü­gen kann dies be­reits zu schwe­ren Ver­gif­tungs­er­schei­nun­gen und zum Tod füh­ren. In den letzten Jahren sind immer mehr Feuerwehren und Rettungsdienste mit CO-Warngeräten ausgerüstet worden, die bei Überschreiten einer Warnschwelle Alarm schlagen. Schon im Ver­dachts­fall ei­ner Koh­len­stoff­mon­oxid-Ver­gif­tung muss schnell re­agiert wer­den!

Der Lan­des­feu­er­wehr­ver­band Baden-Württemberg und der Deutsche Feuerwehrverband geben Ih­nen fol­gen­de Hand­lungs­hin­wei­se:

Nicht nur um­sich­ti­ges Han­deln, son­dern auch tech­ni­sche Vor­sor­ge kön­nen da­zu bei­tra­gen, Un­fäl­le zu ver­hin­dern:

Alar­mie­ren Sie in je­dem Ver­dachts­fall Feu­er­wehr und Ret­tungs­dienst über die eu­ro­pa­weit gül­ti­ge Not­ruf­num­mer 112!

Quelle: Landesfeuerwehrverband Baden-Württemberg / Deutscher Feuerwehrverband