1990 - 2000
17.05.2019 - Eröffnungsparty der neuen E.G.O.-Firmenzentrale - Feuerwehr Oberderdingen feierte mit!
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Die Firma E.G.O. feierte am Freitag, 17.05.19 in ihrem Stammsitz in Oberderdingen die Eröffnung ihrer neuen Firmenzentrale mit einem großen Event – und die Feuerwehr Oberderdingen feierte mit!
Von 16 bis 21 Uhr war nach der offiziellen Einweihung am Morgen für die Mitarbeiter und die Bevölkerung ein buntes Programm mit zahlreichen Attraktionen und Ständen für Groß und Klein rund um den Neubau an der Ecke Flehinger Straße/Bachstraße geboten. Viele Spiel- und Spaßstände örtlicher und überörtlicher Vereine und Institutionen hatten zum Verweilen eingeladen und sorgten zusammen mit verschiedenen Weingütern auch bestens für das leibliche Wohl. Für den richtigen Rhythmus sorgten gleich drei Bands: „milesTone – DIE PARTYBAND“, die Swing-, JumpBlues-Combo „ReBopHot“ und „neun.live“.
18.05.2019 - Überörtliche Ausbildung: Truppführerlehrgang in Kraichtal erfolgreich absolviert
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Kraichtal / Oberderdingen. In der Zeit vom 06.05.2019 bis zum 18.05.2019 fand im Feuerwehrhaus in Kraichtal-Münzesheim der überörtlich durchgeführte Truppführerlehrgang für die Feuerwehren des Unterkreises Kraichgau statt. Zum ersten Mal konnten Angehörige der Feuerwehr Oberderdingen an diesem Lehrgang im Nachbarunterkreis teilnehmen, da im Unterkreis Bretten dieses Jahr mangels Teilnehmer kein Truppführerlehrgang durchgeführt wird. Der Truppführerlehrgang ist der Abschluss der rund zweijährigen Grundausbildung zur Vermittlung des Basiswissens der neu in den aktiven Feuerwehrdienst eingetretenen Feuerwehrangehörigen.
18.05.2019 - Staplerführerschein erworben
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Bruchsal/Oberderdingen. Mit Tom Siegrist von der Abteilung Oberderdingen nahm am Samstag, 18.05.19 ein Kamerad der Feuerwehr Oberderdingen an einem achtstündigen Tagesseminar zum Erwerb des Staplerführerscheins erfolgreich teil. Die Ausbildung wurde vom Kreisfeuerwehrverband Landkreis Karlsruhe organisiert und im Feuerwehrhaus Bruchsal durchgeführt.
20.05.2019 - Informationsveranstaltung durch die IGFV „Hygiene bei Vereins- und Straßenfesten“
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Hygienefehler beim Umgang mit Lebensmitteln führen immer wieder zu schwerwiegenden Erkrankungen, die besonders bei Kleinkindern und älteren Menschen lebensbedrohlich werden können. In Gaststätten oder Gemeinschaftseinrichtungen an Vereins- und Straßenfesten kann davon schnell ein größerer Personenkreis betroffen sein. Deshalb muss von jeder Person, die mit Lebensmitteln umgeht, ein hohes Maß an Eigenverantwortung und die Beachtung grundlegender Hygieneregeln verlangt werden, um lebensmittelbedingte Erkrankungen zu vermeiden. Im Infektionsschutzgesetz gibt es dazu im § 42 und § 43 eigene Regelungen, die das Lebensmittelhygienerecht ergänzen. Jeder, der Lebensmittel herstellt, behandelt oder in Verkehr bringt, haftet zivilrechtlich und strafrechtlich dafür, dass dies einwandfrei erfolgt!










