19.01.2016 - Vorwand Rauchmelderüberprüfung – Warnung vor Trickbetrügern? Keine Fälle in Baden-Württemberg bekannt

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Veröffentlicht: Dienstag, 19. Januar 2016 15:35
Geschrieben von Landesfeuerwehrverband BW
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Rauchmelder sind erwiesenermaßen Lebensretter und seit einem Jahr auch in Baden-Württemberg endlich Pflicht in Privatwohnungen. Doch offenbar gibt es bereits Trickbetrüger, die versuchen, daraus Kapital zu schlagen. Zumindest auf den sozialen Netzwerken verbreitete sich die Nachricht in den letzten Tagen rasant: Trickbetrüger zögen umher, um arglose Wohnungsbesitzer unter dem Vorwand, im Auftrag der Feuerwehr zu handeln, auszurauben.

Doch wie ist es in diesem Fall mit der Wahrheit? Lediglich eine Meldung aus Bremen ist bestätigt, bei der die Trickbetrüger diese Masche nutzten. Von einem bundesweiten Problem kann man aber bei weitem nicht sprechen. Über verschiedene soziale Netzwerke wurde nun davor gewarnt, dass Betrügerbanden mit dieser Masche bundesweit unterwegs seien. Immer wieder wurde dabei derselbe Wortlaut einer Meldung verschickt, dessen Urheber inzwischen nicht mehr nachvollziehbar ist.

Dabei besteht derzeit kein Grund zur Panik: In Baden-Württemberg ist noch kein solcher Fall bekannt geworden, bestätigt uns das zuständige Innenministerium. Unabhängig vom Wahrheitsgehalt der Meldungen in Facebook oder Twitter: Der Landesfeuerwehrverband weist in diesem Zusammenhang ausdrücklich darauf hin, dass in ganz Baden-Württemberg die Feuerwehren keine Wohnungen auf das Vorhandensein oder die Funktion von Rauchwarnmeldern durchsuchen. Es obliegt jedem selbst, im eigenen Interesse und entsprechend den gesetzlichen Regelungen Rauchwarnmelder zu installieren und regelmäßig auf Funktion zu überprüfen.

Sollten einmal unangekündigt Frauen oder Männer an der Türe klingeln und vorgeben, im Auftrag der Feuerwehr oder der Hausverwaltung unterwegs zu sein, so lassen Sie die Personen keinesfalls in Ihre Wohnung. Verständigen Sie stattdessen die Polizei und halten Sie ggf. mit der Hausverwaltung Rücksprache.

Quelle: Landesfeuerwehrverband Baden-Württemberg, 19.01.16

Dazu: Warnung

Rauchwarnmelder: Keine offiziellen Kontrollen

Seit 31. Dezember 2014 besteht allgemein die Pflicht, Aufenthaltsräume, in denen bestimmungsgemäß Personen schlafen, mit Rauchwarnmeldern auszustatten. Diese Pflicht nutzen jetzt Medienberichten und Warnungen in den sozialen Medien zufolge Diebesbanden, die sich als Kontrolleure ausgeben und sich so Zugang zu den Wohnungen verschaffen. Das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur warnt davor, solchen vermeintlichen Kontrolleuren die Tür zu öffnen.

Das Ministerium teilt mit: In der Landesbauordnung ist eine Kontrolle des Einbaus von Rauchwarnmeldern nicht ausdrücklich geregelt. Die Baurechtsbehörden könnten dies zwar nach den allgemeinen Regeln der Bauaufsicht – theoretisch – kontrollieren, sind dazu aber nicht verpflichtet. Dem Ministerium ist nicht bekannt, dass die Baurechtsbehörden solche Kontrollen durchführen. Es wäre wegen des damit zusammenhängenden Eingriffs in das Wohnungsgrundrecht auch absolut ungewöhnlich, dass Hausinstallationen auf diese Art der unangemeldeten „Straßenkontrolle“ überwacht werden.

Das Ministerium rät daher dringend, vermeintliche Kontrolleure auf keinen Fall in die Wohnung zu lassen und stattdessen die Polizei zu verständigen. 

Quelle: Ministerium für Verkehr und Infrastruktur Baden-Württemberg, 19.01.16